|
Auf Flügen, die in der EU starten sowie auf Anschlussflügen ab europäischen Flughäfen dürfen ab 6. November 2006 Flüssigkeiten nur noch eingeschränkt mit in die Flugzeugkabine genommen werden. Dazu gehören auch alle Inlandsflüge.
Flüssige und gelartige Produkte wie z. B. Pflege- und Kosmetikartikel sind im Handgepäck gestattet, sofern sie den folgenden Bestimmungen entsprechen:
Behältnisse mit Flüssigkeiten und ähnlichen Produkten
dürfen bis zu 100 ml fassen (es gilt die aufgedruckte Höchstfüllmenge)
Alle einzelnen Behältnisse müssen vollständig in einem
transparenten, wiederverschließbaren Plastikbeutel (z. B. sogenannte „Zipper") mit max. 1 Liter Fassungsvermögen transportiert werden
Je ein Beutel pro Person
Der Beutel muss bei der Sicherheitskontrolle separat vorgezeigt werden
Medikamente und Spezialnahrung (z. B. Babynahrung), die während des Fluges an Bord benötigt werden, können außerhalb des Plastikbeutels transportiert werden. Diese Artikel müssen ebenfalls an der Sicherheitskontrolle vorgelegt werden.
Artikel und Beutel, die den Maßgaben nicht entsprechen, dürfen nicht mit an Bord genommen werden. Eine ähnliche Regelung gilt bereits seit 29. September 2006 auf Flügen und Umsteigeverbindungen in die USA.
Duty-free-Artikel dürfen mit an Bord genommen werden, wenn sie an Flughäfen in der EU oder an Bord eines Flugzeuges einer EU-Fluggesellschaft erworben wurden und in einer versiegelten Tüte mitgeführt werden, sofern ein Kaufbeleg vom selben Tag vorliegt
Die Versiegelung der Artikel wird von der Verkaufsstelle vorgenommen. Gilt nicht für Codeshareflüge.)
Bitte informieren Sie sich unmittelbar vor Abflug über die aktuellen Bestimmungen zB auf www.lufthansa.com und berücksichtigen Sie diese gesetzlichen Auflagen bereits bei der Reiseplanung**. Wir empfehlen, das Handgepäck auf das Nötigste zu reduzieren. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Pünktlichkeit Ihres Fluges.
* Waren, die an Bord eines in der EU registrierten Flugzeugs gekauft werden, können im versiegelten Beutel auf dem Anschlussflug ab einem europäischen Flughafen im Handgepäck transportiert werden.
** Lufthansa übernimmt keine Haftung für Gegenstände, die der Fluggast nicht im Handgepäck mitführen darf. Für Gegenstände, die mit dem aufgegebenen Gepäck transportiert werden, gelten die üblichen Haftungsbestimmungen
|